Beitragsordnung
CSC-Wesermarsch 08.05.2024
Beitragsordnung
des Cannabis Social Club Wesermarsch e. V.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.07.2025
Fördermitglieder
- Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Grundbeitrag von 50 €.
- Sie können Cannabis oder Vermehrungsmaterial beziehen, beteiligen sich jedoch nicht aktiv am gemeinschaftlichen Anbau.
- Zusätzliche Versorgungskosten (Selbstkostenpreis gemäß § 25 KCanG) werden flexibel nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet.
Standard-Mitglieder
- Standard-Mitglieder beteiligen sich aktiv am gemeinschaftlichen Anbau und entrichten ebenfalls einen jährlichen Grundbeitrag von 50 €.
- Auch sie zahlen Versorgungskosten nach dem jeweils gültigen Selbstkostenpreis.
Gemeinsame Bestimmungen
- Mitgliedsbeiträge werden für das gesamte Kalenderjahr erhoben.
- Alle Mitglieder werden vor Fälligkeit schriftlich oder per E-Mail über den Einzug informiert.
- Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Monate; eine Kündigung ist erst nach Ablauf dieser Mindestdauer möglich § 5 Abs. 3 Satzung.
- Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht nach Maßgabe der Satzung gekündigt wird.
- Der Jahresbeitrag ist binnen 14 Tagen nach Aufnahme beziehungsweise zu Beginn des neuen Mitgliedsjahres (Kalenderjahr) zu bezahlen.
Versorgungskosten
- Der Grundbeitrag umfasst keine Versorgung.
- Der aktuelle Selbstkostenpreis beträgt zum Zeitpunkt dieses Beschlusses
7 – 10 € pro Gramm (inkl. MwSt.).
- Es besteht keine monatliche Mindestabnahme.
- Mitglieder, die keine Versorgung wünschen, zahlen lediglich den jährlichen Grundbeitrag.