Beitragsordnung

 CSC-Wesermarsch 08.05.2024

Beitragsordnung

des Cannabis Social Club Wesermarsch e. V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.07.2025

Fördermitglieder

  • Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Grundbeitrag von 50 €.
  • Sie können Cannabis oder Vermehrungsmaterial beziehen, beteiligen sich jedoch nicht aktiv am gemeinschaftlichen Anbau.
  • Zusätzliche Versorgungskosten (Selbstkostenpreis gemäß § 25 KCanG) werden flexibel nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet.

Standard-Mitglieder

  • Standard-Mitglieder beteiligen sich aktiv am gemeinschaftlichen Anbau und entrichten ebenfalls einen jährlichen Grundbeitrag von 50 €.
  • Auch sie zahlen Versorgungskosten nach dem jeweils gültigen Selbstkostenpreis.

Gemeinsame Bestimmungen

  • Mitgliedsbeiträge werden für das gesamte Kalenderjahr erhoben.
  • Alle Mitglieder werden vor Fälligkeit schriftlich oder per E-Mail über den Einzug informiert.
  • Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Monate; eine Kündigung ist erst nach Ablauf dieser Mindestdauer möglich § 5 Abs. 3 Satzung.
  • Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht nach Maßgabe der Satzung gekündigt wird.
  • Der Jahresbeitrag ist binnen 14 Tagen nach Aufnahme beziehungsweise zu Beginn des neuen Mitgliedsjahres (Kalenderjahr) zu bezahlen.

Versorgungskosten

  • Der Grundbeitrag umfasst keine Versorgung.
  • Der aktuelle Selbstkostenpreis beträgt zum Zeitpunkt dieses Beschlusses

7 – 10 € pro Gramm (inkl. MwSt.).

  • Es besteht keine monatliche Mindestabnahme.
  • Mitglieder, die keine Versorgung wünschen, zahlen lediglich den jährlichen Grundbeitrag.
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