Mitgliedschafts-Antrag
Beitragszahlungen
Mitgliedschaftsbeiträge werden immer für ein ganzes Kalenderjahr erhoben. Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Mitgliedsjahr um ein weiteres Jahr. Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme oder bei automatischer Verlängerung gezahlt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach kann jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.
Mitgliedern wird eine Versorgung für einen Beitrags-Aufschlag angeboten. Eine Änderung des Aufschlags für eine resultierende angepasste Versorgung wird zum Ende des Folgemonats wirksam und ist schriftlich z.B. an der Abgabestelle oder per Mail gegenüber dem Vorstand rechtzeitig einzureichen. Somit können Mitglieder jederzeit ihre Versorgung bei uns anpassen.
Mitglieder ohne Interesse an der Versorgung sind vom Versorgungsaufschlag ausgenommen. Ein Versand ist gesetzlich ausgeschlossen daher ist eine persönliche Übergabe unter Vorlage des Personalausweises und der Mitgliederausweis erforderlich.
Bitte beachten Sie die Beitragsordnung.