Gesundheits- und Konsumierendenschutz-Konzept

 

Eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Konsumenteninnen und Konsumenten ist dem Cannabis Social Club Wesermarsch e.V. sehr wichtig. Dieses Konzept basiert auf den Bestimmungen des Cannabisgesetz und Jugendschutzgesetz.

Mengenbegrenzung und Abgabe

  • Begrenzung der Weitergabe-Mengen: In Anbauvereinigungen wird Cannabis an erwachsene Mitglieder nur für den Eigenkonsum ausgegeben, mit einer Begrenzung auf 25g pro Tag bzw. 50g pro Monat und 7 Cannabissamen oder 5 Stecklinge pro Monat für den Eigenanbau. Heranwachsende Mitglieder bis 21 Jahre dürfen pro Monat höchstens 30g Cannabis für den Eigenkonsum erhalten, mit einem begrenzten THC-Gehalt von 10 Prozent.
  • Dokumentation und Kontrolle: Alle Abgaben werden dokumentiert und vor der Abgabe kontrolliert. Abgabe erfolgt nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und des Mitgliederausweises.

Qualität und Sicherheit

  • Laborgetestete Ernten: Jede Ernte wird in einem Labor getestet, z.B. bei https://www.hanfanalytik.at/ oder einer von den Behörden vorgegebenen Stelle. Inhaltsstoffe werden in einer Beipackinformation mit den Inhaltsstoffen und weiteren Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen beigelegt. Verunreinigter Cannabis wird unverzüglich aus dem Verkehr gezogen, ggfs. zurückgerufen und die zuständige Behörde informiert.
  • Hinweise auf Risiken: Wir weisen auf mögliche Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung der Heranwachsenden hin, einschließlich möglicher Aufmerksamkeits- und Lernstörungen. Cannabiskonsum kann die Motivations- und Konzentrationsleistung verringern und das Risiko psychischer Störungen wie Depressionen, Angstzustände und Psychosen erhöhen.

Hygienekonzept für den Anbauort

  • Hygienevorschriften werden streng kontrolliert. Der Anbauraum wird als Überdruckraum konzipiert, damit keine verunreinigte Luft in den Raum gelangt. Die Luft wird zusätzlich gefiltert und durch spezielle Geräte gereinigt.
  • Der Anbauraum darf nur mit steriler Kleidung betreten werden. Diese Kleidung zum Überziehen, einschließlich Handschuhe, Haarnetz und Schuhe, wird in einer Umkleide unmittelbar vor dem Betreten bereitgestellt.

 

 

Aufklärung und Prävention

  • Evidenzbasierte Informationen: Bei der Weitergabe von Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen stellen wir aufklärende, evidenzbasierte Informationen über Cannabis, die Dosierung, die Anwendung und die Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen zur Verfügung (Informationszettel und Beratungsangebote).
  • Aufklärung durch Schulen und Bildungseinrichtungen: In Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen werden Aufklärungsprogramme entwickelt, um Jugendliche über die Risiken und den verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis zu informieren.
  • Schulungen und Beratungsangebote: In Kooperation mit der Suchtberatung der Diakonie in Brake und der Rose 12 in Oldenburg werden Konzepte für den Cannabis Social Club Wesermarsch e.V. erarbeitet, um eine effektive Beratung der Mitglieder zu gewährleisten. Ziel ist, dass möglichst viele Mitglieder an Beratungen und Informationsveranstaltungen der o.g. Einrichtungen teilnehmen, um aktive Prävention und Aufklärung zu gewährleisten.
  • Regelmäßige Schulungen: Regelmäßige Schulungen der im Verein für Jugendschutz zuständigen Mitarbeiter und verantwortungsbewusster Konsum werden durchgeführt.

Weitere Maßnahmen

  • Reinheit der Produkte: Weitergabe von Cannabis erfolgt nur in Reinform, das heißt in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Cannabispflanze) sowie Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze) an erwachsene Mitglieder für den Eigenkonsum.
  • Alkoholverbot: Es ist den Mitgliedern verboten, Alkohol in oder in unmittelbarer Nähe der Anbauvereinigung zu konsumieren oder abzugeben.
  • Präventionsangebote durch die BZgA: Der Ausbau der Präventionsangebote durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird unterstützt.
  • Mengenbegrenzung für Vermehrungsmaterial: An erwachsene Nicht-Mitglieder dürfen lediglich 7 Cannabissamen oder 5 Stecklinge pro Monat zum privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum weitergegeben werden.
  • Werbe- und Sponsoringverbot: Es gilt ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und der Anbauvereinigung.
  • Konsumverbot in der Nähe der Anbauvereinigung: Der Konsum in und in unmittelbarer Nähe der Anbauvereinigung (Sichtweite) ist verboten. Die Sichtweite liegt in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung.

 

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