Kinder- und Jugendschutz-Konzept
Einleitung
Kinder- und Jugendschutz ist dem Cannabis Social Club Wesermarsch e.V. ein besonders wichtiges Anliegen. Daher verfolgen wir das Ziel, den Jugendschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Verein alle Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz durchführt. Dieses Konzept basiert auf den Bestimmungen des Cannabisgesetzes und des Jugendschutzgesetzes.
Präventionsmaßnahmen für Minderjährige und Heranwachsende
• Weitergabe von Cannabis: Die Weitergabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an erwachsene Vereinsmitglieder und nur für den eigenen Bedarf. Dabei wird eine strikte Alters- und Mitgliederausweiskontrolle durchgeführt. Anmeldungen sind nur unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises möglich.
• Hinweise auf der Homepage: Auf der Homepage des Cannabis Social Club Wesermarsch e.V. (https://csc-wesermarsch.de/) werden klare Hinweise und Informationen zum Jugendschutz bereitgestellt.
• THC-Begrenzung: Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren wird der psychoaktiv wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) auf maximal 10 Prozent bei Weitergabe in Anbauvereinigungen begrenzt, sowie auf 30 g pro Monat.
Prävention und Aufklärung
• Ausbau der Präventionsangebote: In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden Präventionsangebote ausgebaut.
• Frühinterventionsmaßnahmen: Frühinterventionsmaßnahmen für konsumierende Kinder und Jugendliche, insbesondere in Schulen, werden intensiviert.
• Kooperationen: Der Verein arbeitet mit örtlichen Sucht- und Präventionseinrichtungen zusammen, z.B. mit der Diakonie in Brake und der Rose 12 in Oldenburg, um Konzepte für effektive Beratung und Prävention zu entwickeln. Ziel ist es, eine möglichst hohe Anzahl von Mitgliedern an Beratungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen zu lassen.
• Training und Schulungen: Mitglieder des Vereins werden regelmäßig geschult. Zurzeit werden diese Schulungen von den genannten Einrichtungen erarbeitet. Es finden regelmäßige Schulungen der für den Jugendschutz zuständigen Mitarbeiter statt.
• Beschäftigungsverbot: Personen, die wegen einer Straftat nach dem Konsumcannabisgesetz oder dem Medizinal-Cannabisgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen keine Jugendlichen beschäftigen oder ausbilden.
Verantwortungsbewusster Konsum
• Workshops und Seminare: Regelmäßige Veranstaltungen zu verantwortungsbewusstem Konsum und den Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für junge Erwachsene.
• Selbsthilfegruppen: Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen für junge Mitglieder, die ihren Konsum reflektieren und kontrollieren möchten.
Strenge Verpackungshinweise
• Laboruntersuchungen: Jede Ernte wird in einem Labor, z.B. bei https://www.hanfanalytik.at/ oder einer von den Behörden vorgegebenen Stelle, getestet.
• Beipackinformationen: Inhaltsstoffe und weitere Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen werden in einer Beipackinformation beigelegt.
• Dosierungshinweise: Auf jeder Verpackung befinden sich klare Dosierungshinweise, um den Konsumenten über den sicheren Gebrauch zu informieren. Diese Hinweise beinhalten empfohlene Mengen und Frequenz des Konsums, um eine Überdosierung und negative gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden.
• Risiken des Konsums: Wir weisen explizit auf die Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Heranwachsenden hin, einschließlich möglicher Aufmerksamkeits- und Lernstörungen, der Reduktion der Motivations- und Konzentrationsleistung sowie der Erhöhung des Risikos für psychische Störungen wie Depressionen, Angstzustände und Psychosen.
Abstandsvorschriften und Werbeverbot
• Standort der Anbauvereinigung: Die Anbauvereinigungen haben einen Abstand von mehr als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
• Werbe- und Sponsoringverbot: Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis.
Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen
• Präventionsprogramme: Entwicklung und Durchführung von Präventionsprogrammen in Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
• Schulungen für Lehrkräfte: Bereitstellung von Schulungen für Lehrkräfte, um sie für die Risiken des Cannabiskonsums zu sensibilisieren und ihnen Werkzeuge zur Unterstützung betroffener Schüler an die Hand zu geben.
Abschluss
Dieses Konzept stellt sicher, dass der Cannabis Social Club Wesermarsch e.V. den Jugendschutz ernst nimmt und präventive Maßnahmen sowie Aufklärungsarbeit leistet, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir sind bestrebt, dieses Konzept kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Dabei werden wir Rückmeldungen von Behörden berücksichtigen und es entsprechend dem neuesten Wissensstand erweitern, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.