Beitragszahlungen
Mitgliedschaftsbeiträge werden immer für ein ganzes Jahr erhoben. Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Mitgliedsjahr um ein weiteres Jahr. Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme oder bei automatischen Verlängerung gezahlt werden.
Mitgliedern wird nach einer Legalisierung eine Versorgung für einen Beitrags-Aufschlag angeboten. Eine Änderung des Beitrags-Aufschlag für eine resultierende angepasste Versorgung wird zum Ende des Folgemonats wirksam und ist schriftlich oder per Mail gegenüber dem Vorstand einzureichen.
Der Grundbeitrag für eine Mitgliedschaft im CSC-Wesermarsch beträgt 200,00€ pro Jahr (ohne Versorgung).
Eine Versorgung wird erst nach der Legalisierung möglich sein.
Wir gehen derzeit von einer Erhöhung des Mitgliederbeitrags für die Versorgungsinteressierten von 5€ – 6€ / Gramm aus.
Der Versorgungs-Aufschlag wird Monatlich zum ersten jeden Monats fällig. Mitglieder ohne Interesse an der Versorgung sind vom Versorgungsaufschlag ausgenommen.
Wird ein Versand gesetzlich ausgeschlossen liefern wir persönlich nach Terminabsprache aus. Eine Selbstabholung wäre dann auch möglich.